Bauzeichnungen Brücken-, Tief- und Hochbau

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Mit unserer CAD Software erstellen wir Ihnen nicht nur Bauzeichnungen von der LP 1 bis LP 5, auch digitalisieren wir Bestandspläne und erstellen Teilungspläne für den Erhalt einer Abgeschlossenheitsbescheinigung.

Die Arbeiten erfolgen mit CAD (Nemetschek Allplan) und können auch in gebräuchlichen Datenformaten wie PDF oder AutoCAD DWG geliefert werden.

Planungsberatung

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Bei uns bekommen Sie umfassende Planungsberatung, sei es bei der Entwurfsplanung, Umbauvorhaben oder Designberatung. Wir helfen, Ihrer Vorstellungen und den Bestand, sowie die gesetzlichen Anforderungen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen um eine abgestimmte Planung zu erreichen. 
Wir ergänzen bzw. unterstützen bei der Erstellung sinnvoller alternativer Lösungsansätze oder initiieren sie, wenn entsprechende Vorschläge nicht vorliegen.

Massenberechnung

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Wir generieren die Aufstellung der Massenberechnung auf der Grundlage von Bauzeichnungen und/oder örtlichem Aufmass. Die Abrechnungsregeln der VOB werden selbstverständlich beachtet. 

Alle Berechnungen werden im notwendigen Umfang kommentiert, so dass Ihr Auftraggeber die abgerechneten Leistungen nachvollziehen kann. Wenn notwendig werden Berechnungen auch durch Pläne, Skizzen und Fotos näher erläutert. Basierend auf den Massenberechnungen erstellen wir auf Wunsch auch gerne Ihre Zwischen-, Teilschluß- und Schlußrechnungen.

Aufmaß

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Das Ausmessen und Aufzeichnen eines bestehenden Gebäudes oder Bauwerks. Die Bauzeichnungen dienen dann als Grundlage für eine Nutzungsänderung, einen Umbau, eine Erweiterungsplanung, eine Bestandsaufnahme oder Wohnflächenberechnung. 

Flächen- /Wohnflächenberechnung

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Die Größe der Wohnfläche wirkt sich nicht nur auf den Kaufpreis einer Immobilie aus, die Wohnfläche legt auch den Mietpreis fest. 
Die Berechnung sollte exakt ermittelt werden, denn ist die Wohnfläche im Miet- oder Kaufvertrag falsch angegeben, kann das für Mieter und Vermieter oder Käufer und Verkäufer Konsequenzen haben.

Davon sind ebenso die Gewerbeeinheiten betroffen. Die MFG gilt als Marktstandard zur Berechnung von Mietflächen für gewerblichen Raum und findet Anwendung auf alle gewerblich vermieteten oder genutzten Flächen. Als Hilfestellungen dienen hier Richtlinien die fest legen, welche der Grundflächen als Mietfläche anrechenbar sind.

Wir führen Flächenberechnungen nach der DIN-Norm 277, der Wohnflächenverordnung (WoFlV) und ebenso nach der Richtlinie zur Berechnung der Mietfläche für gewerblichen Raum für sie durch.

Einrichtungskonzept

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Wir erstellen bis ins Kleinste durchdachte professionelle Einrichtungskonzepte. Spezialisiert auf möbliertes Wohnen und Ferienwohnungen.
Auf Wunsch führen wir diese auch von A-Z aus.